Für die Vorbereitung der Hauptverhandlung und des Plädoyers geht die Kammer angesichts des deutlich höheren effektiven Aufwands und der teilweise gebotenen Abklärungen, die im Vorfeld zu einzelnen Fragen gemacht wurden, davon aus, dass sich ein Aufwand von 10 Stunden gerade noch vertreten lässt. Für die Hauptverhandlung inklusive kurzer Nachbesprechung ist von 6 Stunden auszugehen. Die Reisezeit nach Biel und zurück wird nicht als Arbeitszeit, sondern mittels eines Reisezuschlags von CHF 75.00 abgegolten (vgl. Art. 10 PKV und Kreisschreiben Nr. 15 des Obergerichts des Kantons Bern, Ziff. 2).