Ebenfalls wenig aussergewöhnlich ist, dass aus einem rechtskräftigen Schuldspruch – wie dies namentlich bei Strassenverkehrsdelikten, die vor Einzelgericht verhandelt werden, die Regel ist – administrativrechtliche Nachteile erwachsen können. Es erscheint zwar durchaus möglich, dass eine rechtskräftige Verurteilung wegen Tierquälerei eine Kürzung von Direktzahlungen zur Folge haben kann. Den einschlägigen Bestimmungen ist aber nicht zu entnehmen, dass die strafrechtliche Beurteilung bzw. ein Schuldspruch dabei entscheidend wäre oder besonders schwer ins Gewicht fiele (vgl. Art. 170 Abs. 1 und 2bis Landwirtschaftsgesetz [LwG;