Wie die Vorinstanz hält aber auch die Kammer den geltend gemachten Aufwand von über 40 Stunden als deutlich übersetzt. Zu Recht hat die Vorinstanz darauf hingewiesen, dass die Bedeutung der Strafsache aus objektiver Sicht zu bewerten ist. Eine Verurteilung ist regelmässig mit negativen Einflüssen auf den beruflichen Leumund des Betroffenen verbunden. Ebenfalls wenig aussergewöhnlich ist, dass aus einem rechtskräftigen Schuldspruch – wie dies namentlich bei Strassenverkehrsdelikten, die vor Einzelgericht verhandelt werden, die Regel ist – administrativrechtliche Nachteile erwachsen können.