17 Abs. 1 Bst. b PKV wird das Honorar in Strafrechtssachen bei einem Verfahren vor dem Regionalgericht (Einzelgericht) im Tarifrahmen von CHF 500.00 bis CHF 25'000.00 festgesetzt. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG). Bei der Bemessung des Parteikostenersatzes besteht ein grosses richterliches Ermessen.