b PKV mehr als zu einem Drittel ausgeschöpft, was zu hoch erscheine. Es hätten insgesamt übermässig viele Abklärungen, E-Mails und Telefonate mit dem Beschuldigten bzw. dessen Stellvertreterin stattgefunden. Die Rechtsabklärungen seien teilweise gar nicht nötig gewesen. Auch wenn die Hauptverhandlung etwas länger gedauert habe und das Prozessthema etwas spezieller gewesen sei, erscheine der Aufwand nicht gerechtfertigt. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Verteidigung mehr als fünf Arbeitstage an diesem Fall gearbeitet haben solle, sie (die vorinstanzliche Richterin) selber aber nur einen.