20 16. Entschädigung für die rechtskräftigen Freisprüche 16.1 Der Beschuldigte beantragte vor der Vorinstanz, ihm sei für die Freisprüche eine Entschädigung für die Verteidigungskosten gemäss der eingereichten Kostennote auszurichten (pag. 156, 169). In der Honorarnote vom 11. Juli 2018 mit Leistungskontoblättern wurden insgesamt CHF 9'862.85 geltend gemacht, hauptsächlich bestehend aus Anwaltsgebühren von total CHF 9'000.00 (pag. 170 ff.).