Somit wird der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 4 Tagessätzen zu je CHF 80.00, ausmachend insgesamt CHF 320.00, verurteilt, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt wird. Weiter wird eine Verbindungsbusse von CHF 80.00 ausgefällt und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 1 Tag festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung