Der Beschuldigte arbeitet als selbständiger Landwirt, wobei sein monatliches Einkommen offenbar schwankt (vgl. pag. 73). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 11. Juli 2018 gab er an, ungefähr CHF 2'000.00 bis CHF 2'500.00 zu verdienen, verwies für den genauen Betrag aber auf seine Steuererklärung (pag. 143, Z. 3 f.). Gemäss den Steuerdaten aus dem Jahr 2014 beträgt das monatliche Nettoeinkommen CHF 3'322.00 (pag. 76). Abzüglich des praxisgemäss gewährten