Die Aue war während mehreren Tagen und Nächten starken Schmerzen ausgesetzt. Zum Schluss waren die Schmerzen infolge des Madenbefalls der Wunde während mindestens einem Tag extrem stark. Unter diesen Umständen kann das Verschulden des Beschuldigten trotz Eventualvorsatz nicht als deutlich geringer als im (praxisgemäss als Orientierungshilfe beizuziehenden) Referenzsachverhalt bezeichnet werden, weil nur ein Schaf betroffen war.