12. Allgemeines Die Vorinstanz hat die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung gemäss StGB – die gestützt auf Art. 333 Abs. 1 StGB auch vorliegend zur Anwendung gelangen – korrekt wiedergegeben (pag. 228, S. 23 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Es kann darauf verwiesen werden. Am 1. Januar 2018 sind die revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des StGB, insbesondere betreffend den Anwendungsbereich der Geldstrafe, in Kraft getreten.