Dass diese Vorgänge für das betroffene Tier mit starken Schmerzen verbunden sein können, konnte ihm ebenfalls nicht unbekannt sein. Mit dem Lahmen manifestierte sich die Klauenerkrankung erkennbar nach aussen, was der Beschuldigte gegen Abend des 13. September 2016 bemerkte. Er musste zumindest ernsthaft für möglich halten, dass das Tier an einer Klauenkrankheit leidet. Dennoch beabsichtigte der Beschuldigte, mit der Kontrolle und Untersuchung der Klaue mehrere Tage (und Nächte) zuzuwarten. Damit nahm er die Schmerzen für das Tier, mithin dessen Vernachlässigung in Kauf.