In subjektiver Hinsicht wusste der Beschuldigte als professioneller Klauenpfleger sowie als langjähriger Schafhalter bestens Bescheid darüber, dass Schafe oft Verletzungen und Erkrankungen der Klauen aufweisen und das Lahmen auf ein solches Leiden hinweisen kann. Ihm war weiter bekannt, dass sich in den Wunden, wenn sie nicht behandelt werden, innert kürzester Zeit Fliegenmaden festsetzen können. Dass diese Vorgänge für das betroffene Tier mit starken Schmerzen verbunden sein können, konnte ihm ebenfalls nicht unbekannt sein.