Er wollte die Klauenkontrolle erst beim für den 16. September 2016 vorgesehenen Weidewechsel vornehmen. Dieses Verhalten führte dazu, dass das Tier während gut zweieinhalb Tagen nicht die dessen Zustand entsprechende Behandlung und Pflege erhielt und deswegen starke und zuletzt durch den Madenbefall extreme Schmerzen zu erleiden hatte. Damit liegt eine Vernachlässigung vor. In subjektiver Hinsicht wusste der Beschuldigte als professioneller Klauenpfleger sowie als langjähriger Schafhalter bestens Bescheid darüber, dass Schafe oft Verletzungen und Erkrankungen der Klauen aufweisen und das Lahmen auf ein solches Leiden hinweisen kann.