Insbesondere wäre es aufgrund des Lahmens dringend nötig gewesen, die Klauen des Tiers zeitnah zu kontrollieren, um so eine mögliche Klauenerkrankung erkennen zu können und die fachgerechte und angemessene Pflege der Klauen sowie des kranken Tiers sicherzustellen. Als ihm gegen Abend des 13. September 2016 das lahmende Tier erstmals aufgefallen war, hätte er sich spätestens am folgenden Morgen der Sache annehmen und die Klaue des immer noch lahmenden Schafes untersuchen müssen, um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen.