Gegen Abend des 13. September 2016 bemerkte der Beschuldigte, dass die Aue lahmt. Als erfahrener Schafhalter und Klauenpfleger war dem Beschuldigten bewusst, dass das Lahmen auf eine für das Tier schmerzhafte Klauenkrankheit hindeuten könnte und entsprechende Wunden innert weniger Tage von Maden befallen werden können. Er entschied, die Kontrolle und Pflege der Klauen erst beim für den 16. September 2016 geplanten Weidewechsel vorzunehmen.