Auch gemäss Dr. G.________ habe der Beschuldigte am Tag der Kontrolle einen Weidewechsel vornehmen wollen, weshalb die Schafe schon im Anhänger gewesen seien und die Kontrolle der Schafe dann auf der neuen Weide erfolgt sei (pag. 145, Z. 1 ff.; ferner die Hinweise auf den beabsichtigten und durchgeführten Weidewechsel am 16. September 2016 in Kontrollprotokoll [pag. 108] und –bericht [pag. 105]). Davon ist auszugehen, worauf die Verteidigung zu Recht hinweist. Soweit die Verteidigung allerdings geltend macht, der Beschuldigte habe die Klauen am 16. September 2016 bereits vormittags behandeln wollen, wobei die Kontrolle dazwischen gekommen sei, kann ihr nicht gefolgt werden.