Es ist nicht davon auszugehen, dass Laien bei blossem Lahmen eines Schafs umgehend und konsequent die Polizei benachrichtigen. Auch bei der Passantin, die vorliegend Anzeige erstattete (vgl. pag. 1), ist gut möglich, dass sie die Geschehnisse zuvor über eine gewisse Zeit beobachtet hatte. Um welche Tageszeit der Beschuldigte am 13. September 2016 die Lahmheit genau bemerkte, ist nicht bekannt. Er selber erwähnte gegenüber der Polizei aber nicht, dass es Abend oder gar schon dunkel gewesen wäre. Zu seinen Gunsten ist aber davon auszugehen, dass er die Feststellung gegen Abend mach-