Entgegen der Argumentation der Verteidigung kann aber nicht gesagt werden, dass sich der Beschuldigte ein halbes Jahr nach dem Vorfall nicht mehr daran erinnert haben kann, wann er die Schonung bzw. Lahmheit der Aue festgestellt hatte. Der Zustand dieser Aue, der danach in einer tierärztliche Kontrolle im Beisein einer Polizistin beanstandet wurde, war offenbar auch für den Beschuldigten aussergewöhnlich (vgl. etwa die Aussagen an der Hauptverhandlung [pag. 141, Z. 14 f.], wonach er gesagt habe, das Schaf mit der Made sei sein Fehler gewesen). Auf Erinnerungslücken oder Unsicherheiten wies er in der polizeilichen Einvernahme nicht hin.