102), wonach die Aue bei entsprechender Pflege wieder gesund geworden wäre, und sprach in diesem Zusammenhang von einem wirtschaftlichen Entscheid (vgl. pag. 145, Z. 9). Die Vorgehensweise des Beschuldigten deutet auch darauf hin, dass sich die Klauenerkrankung im fortgeschrittenen Stadium befunden hat und deren Behandlung relativ aufwändig gewesen wäre.