G.________, pag. 144, 40; pag. 147, Z. 6) respektive gerade im Sommer sicherlich innert weniger als einer Woche auftreten könne (Dr. I.________, pag. 151, Z. 8 ff., 24 ff.). Auch der Beschuldigte wusste über die Möglichkeit eines schnellen Madenbefalls der Klauen Bescheid (vgl. pag. 140, Z. 37 ff.). Dr. I.________ gab dazu an, die Maden könnten auch bei kleinen Wunden auftreten und seien daher kein Gradmesser für den Schweregrad der Krankheit (pag. 151, Z. 11 f.; pag. 152, Z. 8 f.). Vorliegend ist damit davon auszugehen, dass der am 16. September 2016 festgestellte Madenbefall der Wunde seit mindestens einem Tag bestand.