Bei diesen Angaben ist zu berücksichtigen, dass er, anders als Dr. G.________, an der Kontrolle vom 16. September 2016 nicht dabei war und sich damit insbesondere kein eigenes Bild vom Zustand des betroffenen Schafs machen konnte. 9.3 Wie schon die Vorinstanz festgehalten hat, wird die Klauenpflege bei Schafen in der Regel durch den Tierhalter selber durchgeführt (vgl. pag. 150, Z. 42 f.). Gemäss dem vom Beschuldigten eingereichten Fachbuch ist je nach Bodenbeschaffenheit und Rasse ein- bis dreimal im Jahr ein Pflegeschnitt nötig (pag. 161). Dies deckt sich weitgehend mit den Angaben der beiden Tierärzte (vgl. pag. 150, Z. 34 ff.;