145, Z. 44 ff., wonach Tierschutzkontrollen zu seinem Aufgabenbereich gehören und er zudem als privater Tierarzt im Nutz- und Grosstierwesen tätig ist). Vor allem war er aber bei der Kontrolle am 16. September 2016 zugegen und hat das betroffene Schaf und dessen Klauen an Ort und Stelle selber untersucht und seine Befunde fotografisch und protokollarisch dokumentiert. Seine Zeugenaussagen an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sind klar, stringent und nachvollziehbar. Dass er sich dabei fast zwei Jahre nach der Kontrolle nicht mehr an alle Einzelheiten zu erinnern vermoch-