9.2 Vorliegend sind vor allem Pflege und Zustand der Klaue eines bestimmten Schafes zu beurteilen. Für die Ermittlung des Sachverhalts sind daher die Angaben und Aussagen der einvernommenen Tierärzte, die in diesem Bereich über ausgewiesenes Fachwissen verfügen, von grosser Bedeutung. Dies gilt in besonderem Masse für Dr. med. vet. G.________, der als amtlicher Tierarzt für die Feststellung von Sachverhalten, die womöglich gegen die Tierschutzgesetzgebung verstossen könnten, besonders erfahren ist (vgl. pag. 144, Z. 13 f. und pag. 145, Z. 44 ff.