Auf den Fotos ist die Unterseite einer Klaue zu sehen, bei der praktisch keine Hornsohle mehr vorhanden ist. Die freigelegte Lederhaut ist auf der einen Seite mit Maden befallen (pag. 167). In den beim Veterinärdienst des Kantons Bern edierten Akten (pag. 99 ff.) befindet sich weiter ein Bericht von H.________, amtliche Fachexpertin Tierschutz, vom 26. September 2016 über die am 16. September 2016 beim Beschuldigten durchgeführte Tierschutzkontrolle (pag. 105 ff.). Im Wesentlichen werden im Bericht die Feststellungen gemäss Kontrollprotokoll und Ergänzungsblatt von Dr. G.________ wiederholt und zudem tierschutzrechtlich eingeordnet.