____ fest, dem Beschuldigten erklärt zu haben, dass diese Aue seiner Ansicht nach für weitere, schärfere Massnahmen ausreichend sei, dass er – Dr. G.________ – die Entscheidung darüber aber an die Profis abtrete. Persönlich würde er – Dr. G.________ – da nichts weiter unternehmen, aber dafür bei der unangemeldeten Kontrolle rigoros durchgreifen. Die im Zusatzblatt erwähnten Fotos der betroffenen Klaue reichte Dr. G.________ anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zu den Akten (pag. 166; pag. 145, Z. 23). Auf den Fotos ist die Unterseite einer Klaue zu sehen, bei der praktisch keine Hornsohle mehr vorhanden ist.