7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist vorliegend, dass das Schaf am 16. September 2016 aufgrund einer Erkrankung einer Klaue lahmte und sich im Gewebe der Klaue Maden festgesetzt hatten (vgl. dazu die Fotoaufnahmen der Unterseite der betroffenen Klaue auf pag. 166 f.). Der Beschuldigte bestritt demgegenüber, keine regelmässige und fachgerechte Klauenpflege betrieben zu haben und dass das Schaf aufgrund der Beschwerden habe notgeschlachtet werden müssen.