Es verbleibt damit der Vorwurf der Tierquälerei durch Vernachlässigung eines Schafs. Durch unterlassene regelmässige und fachgerechte Klauenpflege sei es bei diesem zu einer Klauenerkrankung gekommen, wobei sich die Klaue entzündet habe, sich darin Maden festgesetzt hätten und das Schaf aufgrund der Beschwerden habe geschlachtet werden müssen.