Er habe es unterlassen, die Klauen seiner Schafe regelmässig und fachgerecht zu pflegen und zu beschneiden, weshalb es bei drei Schafen zu Erkrankungen der Klauen gekommen sei. Die Klauen eines Schafes seien derart vernachlässigt gewesen, dass sich die Klaue entzündet habe und sich Maden darin festgesetzt hätten, weshalb das betreffende Schaf aufgrund seiner Beschwerden am 16. September 2016 habe geschlachtet werden müssen. Weiter wird dem Beschuldigten die Hinderung einer Amtshandlung zur Last gelegt, begangen indem er am 7. Februar 2017 eine Betriebskontrolle durch die Kontroll-