): I. Die Verfügung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 16. Oktober 2018 betreffend Honorarkürzung sei aufzuheben und es sei das Honorar der Verteidigung für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte von Herrn A.________ vgt. vor der ersten Instanz auf CHF 9'862.85 samt Auslagen und MWST festzusetzen.