1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 11. Juli 2018 erkannte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht, nachfolgend: Vorinstanz) unter anderem Folgendes (pag. 184 ff.; Hervorhebungen im Original): I. A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der Tierquälerei, angeblich begangen am 16.09.2016 (Zeitpunkt der Feststellung) in C.________ (Ortschaft), auf der Schafsweide durch Unterlassen der fachgerechten Klauenpflege bei zwei Schafen. 2. von der Anschuldigung der Hinderung einer Amtshandlung, angeblich begangen am 07.02.2017, ca. 07:30 Uhr in D.________ (Ortschaft)