3. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten von C.________ ist nach Ablauf der gesetzlichen Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). C. I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Kollegialgericht) vom 8. Dezember 2017 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als weiter verfügt wurde: 1 die beschlagnahmten zwei Glasfragmente werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB);