1. zu einer Freiheitsstrafe von 55 Monaten. Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 377 Tagen wird im Umfang von 377 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Zudem wird festgestellt, dass die Strafe am 1. Januar 2018 vorzeitig angetreten worden ist; 2. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren; 3. zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF18‘683.75; 4. zu den anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6‘000.00. III.