Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental- Oberaargau, vom 11. August 2016 für eine Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend insgesamt CHF 5‘100.00, gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Geldstrafe ist zu bezahlen. Die Kosten des Widerrufsverfahrens von erstinstanzlich CHF 400.00 und oberinstanzlich CHF 300.00, insgesamt ausmachend CHF 700.00, werden A.________ auferlegt. IV. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten 1, Rechtsanwalt B.________, wurde/wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: