A.________ wird die Weisung erteilt, längstens während der Dauer der Probezeit, mindestens aber solange therapeutisch indiziert, die begonnene ambulante Therapie bei med. pract. H.________, AA.________, oder einer anderen geeigneten Fachperson weiterzuführen. Es wird eine Bewährungshilfe angeordnet; 2. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren; 3. zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 14‘165.45; 4. zu den anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4‘000.00. III.