Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten von A.________ und C.________ ist ebenfalls nach Ablauf der gesetzlichen Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 79 IX. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: A. I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Kollegialgericht) vom 8. Dezember 2017 betreffend A.________ insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: