76 mens wiegt zwar «leicht» (siehe oben, E. 12.2.6). Er wird aber zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten verurteilt, weshalb sein (absolutes) Verschulden wesentlich höher ist als in fast allen anderen Entscheiden, in denen das Bundesgericht bislang die Zulässigkeit einer Landesverweisung bejahte. Der Kammer ist kein Bundesgerichtsurteil bekannt, in welchem das Verschulden des Ausländers ebenso gross war wie im vorliegenden Fall und trotzdem von einer Landesverweisung abgesehen wurde.