3 Abs. 3 StGB buchstäblich besagt (im Unterschied zum Urteil des Bundesgerichts 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.6.1). Hinzu kommt (es kann sinngemäss auf E. 14.4.2 verwiesen werden), dass der Gesetzgeber die Anlasstat als besonders verwerflich erachtet (Urteil 2C_108/2018 vom 28. September 2018 E. 4.3.3) und mit einer Strafandrohung versah, die namentlich über derjenigen einer Vergewaltigung, einer schweren Körperverletzung oder von sexuellen Handlungen mit Kindern liegt. Das (relative) Verschulden von C.________ innerhalb dieses Strafrah-