Aussichten auf soziale Wiedereingliederung und Rückfallgefahr C.________ schrieb E.________ am 2. November 2018 einen Brief, in welchem er sich bei ihm entschuldigte und seine Absicht bekundete, den angerichteten Schaden zu ersetzen (pag. 2294). Hierzu sparte sich C.________ im Strafvollzug Geld an (pag. 2345). In seinem letzten Wort entschuldigte sich C.________ schliesslich bei allen Betroffenen (pag. 2340). Wenngleich dieses Verhalten an sich lobenswert ist, so ist es doch offensichtlich prozesstaktisch motiviert, zumal all die genannten Handlungen erst nach Ergehen des erstinstanzlichen Urteils erfolgten. Des Weiteren fällt auch die Rückfallprognose in Bezug auf C._____