Finanzielle Verhältnisse: C.________ war vor der Inhaftierung arbeitslos und wurde von seinen Eltern unterstützt. Während des Strafvollzugs legte er regelmässig einen Beitrag zurück, um eine Wiedergutmachung zu bezahlen, hörte aber dann damit auf, weil er die Wiedergutmachung durch seine Eltern bezahlt habe (pag. 2157). Im eingereichten Kontoauszug vom 5. August 2019 sind Ersparnisse von CHF 2‘761.95 ersichtlich (pag. 2345). Mit dem vorliegenden Urteil wird C.________ die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 18‘683.75 und oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6‘000.00 tragen müssen, sowie die Entschädigung von Rechtsanwältin D.___