_ wurde er beim Drogenkonsum erwischt (pag. 2030) und in Thun verursachte er mehrere Sachbeschädigungen und probierte, selber Alkohol herzustellen (pag. 1312 ff.). Des Weiteren zeigen das Anlassdelikt und der Raub vom 23. August 2016, dass C.________ wesentliche Grundwerte der Bundesverfassung nicht respektiert, wie beispielsweise die Eigentumsgarantie (Art. 26 Abs. 1 BV), den Schutz der Privatsphäre, insbesondere die Achtung der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 BV), sowie das Recht auf persönliche Freiheit, wobei das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Bewegungsfreiheit im Vordergrund steht (Art. 10 Abs. 2 BV).