_ habe keine Beziehungen zu Syrien, kenne dort keinen Menschen, sei in der Wüste aufgewachsen, müsste im Falle einer Rückkehr Militärdienst leisten, wofür er keine Ersatzabgabe geleistet habe. Er sei zudem katholischer Christ, was in Syrien problematisch sei. Eine Ausweisung würde für den Beschuldigten 2 ein Todesurteil bedeuten. Seine Familie unterstütze ihn im Hinblick auf ein deliktfreies Leben. Der einzige Negativpunkt sei die in den Akten verzeichnete Disziplinarmassnahme. Dabei handle es sich jedoch um eine Bagatelle: C.________ habe aus «Gümmeli» eine Spickschleuder gebastelt, um damit Papier herum zu spicken.