Angesichts des oben erwähnten Vorfalls wegen häuslicher Gewalt ist zudem fraglich, wie stabil die Beziehung zu seiner Partnerin tatsächlich ist. Seine Partnerin gab gegenüber der Polizei beispielsweise an, dass sie sich von A.________ trennen wolle (pag. 2027 S. 321) und dass auch A.________ kurz vor dem Vorfall mit ihr Schluss gemacht habe (pag. 2027 S. 320). A.________ kann ferner mit seinem geringen Lohn und der 80 %-Stelle als Coiffeur neben sich selber kaum noch seine (arbeitslose) Partnerin und sein (neugeborenes) Kind finanziell versorgen.