65 tern und die anderen Familienangehörigen kein Bleiberecht erhalten würden). Er ist zudem gesund und noch jung. Für einen Härtefall sprechen seine hiesigen Familienverhältnisse: A.________ hat Frau und Kind in der Schweiz. Ausserdem leben seine engsten Familienangehörigen hier. Doch auch diese Umstände sind zu relativieren. So verfügen seine Familienangehörigen über kein Bleiberecht in der Schweiz. Angesichts des oben erwähnten Vorfalls wegen häuslicher Gewalt ist zudem fraglich, wie stabil die Beziehung zu seiner Partnerin tatsächlich ist.