Zwar sei A.________ noch auf ein unterstützendes Setting angewiesen (Therapie und Bewährungshilfe), aber seine Autonomie habe sich z.B. dank der Arbeit verbessert, weshalb die Therapiestunden auf ein 3-Wochen-Intervall hätten ausgedünnt werden können (pag. 2161). A.________ ist somit weitgehend als gesund zu beurteilen, was gegen einen schweren persönlichen Härtefall spricht.