Es befinden sich somit seine engsten Familienangehörigen, seine Partnerin sowie sein Kind in der Schweiz. Angesichts des oben erwähnten Vorfalls wegen häuslicher Gewalt scheint jedoch fraglich, wie stabil die Beziehung zu seiner Partnerin tatsächlich ist. Die Partnerin von A.________ gab in diesem Zusammenhang gegenüber der Polizei an: «Ich möchte mich von ihm trennen» (pag. 2027 S. 321). Sie gab auch an, dass A.________ sich vor dem Vorfall von ihr getrennt habe (pag. 2027 S. 320).