Der Lohn beim momentanen Pensum von 60 % beträgt CHF 2‘010.00. Das Geld geht direkt zum Sozialdienst der Y.________ [religiöse Organisation] und A.________ erhält davon CHF 600.00 – 650.00 für Essen und Trinken. Seine Frau machte ein Praktikum bei einem Kleiderladen, hörte aber damit auf, als sie schwanger wurde (pag. 2305 Z. 50 ff.). Der Umstand, dass A.________ über eine feste Anstellung verfügt, die er auf ein Pensum von 80 % ausdehnen kann, ist grundsätzlich positiv zu bewerten.