Weitere Ausbildungen erfolgten nicht. A.________ arbeitet 2 Monate auf dem Bau, absolvierte dann mehrere Praktikas, bevor er sich dem Coiffeurberuf zuwandte und dort verschiedene Arbeitseinsätze leistete. Die Arbeitsverhältnisse mussten allerdings angeblich wegen zu wenig Kundschaft wieder aufgelöst werden. Nach längerem Abwägen verzichtete A.________ vorerst auf eine Lehre. Zurzeit liegt ihm ein Arbeitsvertrag der Coiffeurfirma I.________ in Kirchberg ab 1. Juli 2019 mit einem Arbeitspensum von 60% vor, das er nach Einarbeitungszeit auf 80 % erhöhen kann (siehe zum Ganzen den BVD-Bericht vom 18. Juli 2019, pag. 2134 ff.). Der Lohn beim momentanen Pensum von 60 % beträgt CHF 2‘010.00.