Es mag nachvollziehbar sein, dass A.________ Trennungsängste verspürte, als seine Partnerin ihm nach einem Streit nicht mehr antwortete. Er legte im Anschluss jedoch ein Verhalten an den Tag, mit dem er seine Partnerin zu kontrollieren versuchte und dadurch ihre persönliche Freiheit missachtete (Art. 10 Abs. 2 BV). Zudem impliziert der Ausspruch «Ich bin der Mann in der Beziehung», dass A.________ die Situation mit ver-