Zwar geht aus dem Bericht der BVD vom 18. Juli 2019 hervor, dass A.________ mit seiner Bewährungshilfe verschiedene alltägliche und seine Integration in die Schweiz betreffende Themen besprochen habe, wobei es namentlich um die Rolle von Mann und Frau gegangen sei (pag. 2135). Dieser Bericht wird aber entscheidend durch die Meldung vom 20. Oktober 2018 wegen häuslicher Gewalt getrübt. A.________ gab an, er habe an jenem Abend seine Freundin gestossen bzw. gepackt oder «geschüpft» (pag. 2027 S. 315 ff.; pag. 2305 Z. 46; pag. 2309 Z. 235), worauf sie die Polizei verständigt habe. Als die Polizei eintraf, war die Geschädigte in einem Zimmer am weinen und A.____