SR 142.20]). In den 5 ½ Jahren, in denen sich A.________ nun in der Schweiz befindet, missachtete er mehrfach und teilweise in gravierender Weise die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz. So wurde A.________ am 11. August 2016 wegen Nötigung, Raufhandels und qualifizierter einfacher Körperverletzung rechtskräftig verurteilt. Anlass waren Messerstiche im Rahmen einer Schlägerei. Bereits am 18. September 2016 liess er sich in Bern wiederum in einen umfassenden Raufhandel ein, wie er selber zugibt (pag. 2213 Z. 51 ff.). Er prügelte auf eine andere Person ein und wurde dabei selber verletzt. Das Verfahren ist zurzeit noch hängig (BM 16 38267).